Wir übernehmen für Sie die Organisation Ihres Datenschutzes als externer Datenschutzbeauftragter. Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen aus dem Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit. Wir bauen Ihre Datenschutzorganisation gesetzeskonform und praxisnahe auf und beraten Sie umfassend im Hinblick auf datenschutzrelevante Themen. Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf und fordern Ihr unverbindliches Angebot an.
Angebot externer Datenschutzbeauftragter
Für ein kostenloses und individuelles Angebot füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus, wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten.
Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
Den Erstkontakt können Sie sowohl über unser Kontaktformular, sowie per Email oder auch telefonisch herstellen. Nach Aufnahme der relevanten Daten wird ein unverbindlicher vorab Termin in Ihrem Hause vereinbart und Ihnen unser Unternehmen kurz vorgestellt sowie Fragen zum Datenschutz beantworten.
Bevor wir die Aufgabe als externer Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen beginnen, wird der aktuelle Stand Ihres Datenschutzes mit einem Datenschutzaudit geprüft. Hier wird der aktuelle Stand festgehalten sowie ein Maßnahmekatalog und Reporting erstellt. Das Datenschutzaudit ist wichtig, um einzelne Prozesse und Verfahren im Bezug auf Datenschutz zu identifizieren, bevor die Aufgabe als externer Datenschutzbeauftragter bei Ihnen beginnt. Weiterhin fördert das Datenschutzaudit eine Vertrauensbildung gegenüber Kunden, Lieferanten sowie Mitarbeitern.
Die eigentliche Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter folgt nach dem Datenschutzaudit, er unterstützt Sie in allen Fragen zum Thema Datenschutz, sowie erfüllt die rechtlichen Vorraussetzungen nach BDSG in Ihrem Unternehmen. Ebenso erarbeitet er mit Ihnen ein Kommunikatioinsstrategie gegenübern Ihren Mitarbeitern, um die erfordlerlichen Maßnahmen problemlos und auf schnellem Wege erledigen zu können. Die offenen Maßnahmen, die sich aus dem Datenschutzaudit ergeben haben, arbeitet er mit Ihnen Schritt für Schritt ab und erfüllen auch sonstige Anforderungen an den externen Datenschutzbeauftragten.
Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir für sie folgende Tätigkeiten
- Beratung Datenschutz
- Schulung sowie Unterweisungen der ausgewählten Mitarbeiter
- ständige Kontrolle im Bezug auf Datenschutz
- Beratung bei der Einführung neuer Prozesse
- Kontrolle der Datensicherheit
- uvm.
Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Ob und ab wann ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss regelt in Deutschland das BDSG n.F. – hier im speziellen der §38 BDSG (neu). Demnach muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, soweit bei einem Unternehmen in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Es gibt noch weitere Ausnahmen, gerne können Sie mit uns in Kontakt treten – sollten Sie noch Fragen zum Datenschutzbeauftragten haben.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten!
Für die Geschäftsführung bzw. Entscheider stellt sich häufig die Frage ob man einem Angestellten des eigenen Unternehmens die verantwortungsvolle Rolle des Datenschutzbeauftragten übergeben kann, oder nicht doch die Bestellung einem externen Datenschutzbeauftragten überträgt. Hier ein Vergleich zwischen externen und dem internen Datenschutzbeauftragten:
- Ausbildung und jahrelange Erfahrung bereits vorhanden.
- Haftung durch den externen Datenschutzbeauftragten
- Täglicher Umgang mit datenschutzrelevanten Themen
- Kein Interessenkonflikt
- Keine Kosten für Fort- unde Weiterbildung
- Neutraler Berater
- Transparente Kosten durch vertraglich festgeschriebene Preise
- Wegfall des erweiterten Kündigungsschutz
- Zeit- und Kostenintensive Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten, keine praktische Erfahrung
- Das Haftungsrisiko bleibt im Unternehmen. Die Geschäftsführung haftet vollumfänglich
- Verwendet im Rahmen seiner sonstigen Tätigkeit nur 10-20% für den Datenschutz
- Bei geeignetem Mitarbeiter, wie z.B. IT-Leiter, Führungspersonal, kommt es i.d.R. zum Interessenkonflikt
- Kosten für Fort- und Weiterbildung muss der Arbeitgeber übernehmen
- Der interne DSB wird häufig nicht als neutrale Person im Unternehmen angesehen z.B. bei Mitarbeitern
- Keine volle Kostenkontrolle (z.B. Weiterbildungsmaßnahmen für spezielle Themen, separates Büro, Literatur, Reise- und Übernachtungskosten)
- Nicht einfach kündbar (§626 BGB und §4f Abs. 3 Satz 4 BDSG)
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Eine Preisliste gibt es nicht und ist auch hier nicht sinnvoll – z.B. fällt in einem produzierendes Gewerbe i.d.R. weniger Aufwand an, als in einem Dienstleistungs-Unternehmen der gleichen Größe.
Daher ist es für uns wichtig das wir, vor der Angebotserstellung, Ihr Unternehmen besser kennenlernen – nehmen Sie dazu einfach mit uns Kontakt auf, nutzen Sie dazu das o.a. Kontaktformular. Gerne erstellen wir Ihnen dann ein unverbindliches Angebot.
Die Fachkunde des Datenschutzbeauftragten
In Artikel 37 Abs. 5 der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht:
(5) Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 genannten Aufgaben.
Als Mitglied beim Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. haben wir uns auf das berufliche Leitbild (PDF) selbstverpflichtet.
Unsere regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen finden nicht nur im rechtlichen Bereich statt, sondern auch im technischen und hier im speziellen zu Themen wie IT-Sicherheit, IT-Sicherheitsbeauftragter und Penetrationtesting. Somit sind wir als externer Datenschutzbeauftragter auch in der Lage technische Lösungsansätze zu verstehen bzw. Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.
Profitieren Sie von diesem Fachwissen!