Das BDSG (§ 4 f.) sieht für Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden oder eine Vorabkontrolle nach § 4d Abs. 5 BDSG durchzuführen ist.
Auch die Anforderungen für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) klar geregelt. Eine Person, die zum Datenschutzbeauftragten benannte werden soll, muss die nötige Fachkunde nachweisen. Dies gilt hinsichtlicher der gesetzlichen aber auch der technischen Grundlagen. In diesem zweitägigen Kompaktseminar vermitteln wir Ihnen die notwendigen Grundlagen. Am Ende der Schulung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Ihnen die notwendige Fachkunde bescheinigt.
Teilnehmer: zukünftige Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, Führungskräfte
Vorraussetzungen: keine
Dauer: 2 Tage
Kursinhalte:
- Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Überblick
- Rechtliche Grundlagen
- Grundprinzipien
- Gesetzliche Erlaubnisnormen
- Pflichten und Rechte des Datenschutzbeauftragten
- Pflichten der verantwortlichen Stelle
- Datenschutz Organisation
- Rechtliche Konsequenzen und Bußgelder
- Rechte der Betroffenen
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Kundendatenschutz
- Verfahrensverzeichnis
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Praxisbeispiele (die ersten Tage als Datenschutzbeauftragter)
Sonstiges:
Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung.
Alle Teilnehmer erhalten das BDSG in gedruckter Form.
Preis beinhaltet Unterlagen, Mittagessen und Pausengetränke inkl. Snacks.
Einzelschulungen möglich (Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf)
Preis:
EUR 999 Euro/netto
Termine:
07.11 – 08.11.2016 Düsseldorf