Ein interner oder externer Datenschutzbeauftrage muss bestellt werden, wenn mehr als neun Mitarbeiter in Ihrer normalen Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind.
Dieses gilt auch wenn die Möglichkeit besteht im Unternehmen an personenbezogenen Daten zugelangen z.B. durch Server (Freigaben).
Vereinfacht kann man festhalten, haben Sie mehr als 9 Mitarbeiter die auch an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeiten und Sie personenbezogenen Daten verarbeiten, benötigen Sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten, dieses sollte natürlich im Einzelfall geklärte werden, da es noch andere Varianten gibt die eine Datenschutzbeauftragten Bestellung nach BDSG erfordern (Vorabkontrollen etc.)
Hierzu können Sie uns gerne kontaktieren.
Bitte beachten Sie noch folgenden Artikel: Muss ich Datenschutz generell sicherstellen ?